Ihr Spezialist für Pferderecht und Pferdekauf

Pferderecht

Rechtsanwalt André Hascher ist Ihr Experte für Pferderecht. Sein Ruf geht weit über das Rhein-Main-Gebiet hinaus. Auf Grund seiner jahrelangen Erfahrungen als Reiter und Anwalt hat sich seine Kanzlei auf das Pferderecht spezialisiert und ist bundesweit tätig. Er unterstützt beratend bei der Bewertung, dem Kauf oder Verkauf von Pferden.

Mit Rechtsanwalt André Hascher steht ein Experte zur Verfügung, der selbst als aktiver Turnierreiter, Pferdezüchter, Trainer von Reiter und Pferd und Inhaber einer Vermittlungsagentur für Pferde über viele Jahre entsprechende Kenntnisse erworben hat und Sie mit diesem Fachwissen gerne unterstützt.

Rund um das Pferd ergeben sich juristische Fragestellungen. Bereits im Vorfeld eines Pferdekaufes kann eine rechtliche Beratung wertvolle Hinweise geben, um sich beim Kauf/Verkauf eines Pferdes möglichst gut abzusichern. Aber auch später kann es immer wieder zu Situationen kommen, in denen eine juristisch fundierte und auch im Bereich von Fragen zur Pferdezucht und Haltung qualifizierte Beratung ein wertvoller Ratgeber sein kann.

Die Fallgestaltungen sind dabei vielschichtig – denkbar sind Schadensersatzforderungen, wenn das Tier zu Schaden gekommen ist oder einen solchen verursacht hat. Es kommt zu Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis mit dem Betreiber einer Reitsportanlage oder mit den Mietern der Stallungen.

Zu denken ist ferner an Tierarzthaftung, sportrechtliche Fragen und vieles mehr.

Regelmäßig kommt es bei der Wahrnehmung der Interessen des Mandanten entscheidend darauf an, dass der Rechtsbeistand mit der Materie inhaltlich und fachkundig vertraut ist. Dadurch wird gewährleistet, dass die tatsächlich auftretenden Konstellationen zielsicher in juristische Kategorien umgesetzt werden können.

Ferner wird es regelmäßig erforderlich sein, Sachverständigengutachten, die seitens des Gerichts oder der Gegenseite in Auftrag gegeben wurden nachvollziehen und hieraus die richtigen Schlüsse bezüglich des weiteren Vorgehens entnehmen zu können.

Diesem komplexen Sektor und der steigenden Nachfrage nach rechtlicher Unterstützung im Bereich Pferdezucht, Pferdesport und Reiterei möchte die Kanzlei Wellmann Rechnung tragen und eine hierauf spezialisierte Rechtsberatung anbieten.

Interessante inhaltliche Fragen:

  1. Wer haftet bei Gefälligkeiten zwischen Stallkollegen ?
  2. Mit welcher Frist kann ich den angemieteten Pferdestall kündigen ?
  3. Ist der Rücktritt vom Pferdekaufvertrag möglich ?
  4. Wer zahlt die Tierarztrechnung bei Verschulden durch den Stallbetreiber ?
  5. Wann darf ein Tierarzt zur Behandlung eines fremden Pferdes beauftragt werden ?
  6. Rückerstattung des Kaufpreises oder Minderung ?
  7. Haftungsbegrenzung auf der Reitanlage oder beim Pferdekauf ?

Die Liste der Sachverhaltskonstellationen im Bereich des Pferderechts ist nahezu unerschöpflich.

Als Verkäufer...

...eines Pferdes sollten Sie sich grundsätzlich durch fachkundigen Rat absichern. Insbesondere im Bereich gewerblicher Pferdeverkäufer gibt es einige Dinge zu beachten. So ist beispielsweise ein Gewährleistungsausschluss nur begrenzt wirksam und es gibt darüber hinaus auch Regelungen zur Beweislastumkehr, die im Vorfeld eines Verkaufs zunächst einmal erörtert werden sollen. Ein weiteres Augenmerk liegt auch auf der korrekten Formulierung von vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen des zum Verkauf stehenden Pferdes.

Als Käufer...

...haben Sie ein gewichtiges Interesse daran, ein Pferd zu erhalten, das den mit dem Verkäufer vereinbarten Merkmalen entspricht. Durch fachkundige Rechtsberatung können viele Unwägbarkeiten bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden und auch wichtige Regelungen für den Fall getroffen werden, dass bei der Abwicklung bzw. Durchführung des Kaufvertrages etwas schief geht.

Rücktritt vom Pferdekaufvertrag

Gerade durch die Neuregelung verschiedener kaufrechtlicher Normen, aber auch durch die Änderung des Röntgenleitfadens gewinnt die Thematik des Rücktritts vom Pferdekaufvertrag immer stärker an Bedeutung in unserem juristischen Alltag. Inwieweit Rücktrittsgründe, also insbesondere belegbare Mängel, die nicht durch Nachbesserung beseitigt werden können, vorliegen bedarf eingehender Untersuchung. Grundsätzlich genießt das Institut der Aufforderung zur Mängelbeseitigung Vorrang vor dem Rücktritt vom Vertrag. Jedoch gibt es eine Vielzahl von Fallgestaltungen, bei denen von dieser Regel Ausnahmen zu machen sind. Auch dieser Sachverhalt bedarf eingehender Erörterung mit einem Rechtsanwalt, der über besondere Fachkenntnisse im Bereich des Pferdesports verfügt.

Tierarzthaftung

Im  Bereich der Tierarzthaftung laufen viele Komponenten zusammen. Um beurteilen zu können, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und in wie weit mit Erfolg ein Schadensersatzprozess geführt werden kann, sollte zunächst in einem Erstgespräch in unserer Kanzlei in Ruhe der chronologische Ablauf der Geschehnisse erörtert werden. Daraus ergeben sich unmittelbar Anhaltspunkte für eine bestehende Haftung oder zumindest in Bezug auf die Beweislastverteilung. Unter gewissen Umständen kann es auch hier zu Beweiserleichterungen kommen. Fallgestaltungen im arzthaftungsrechtlichen Bereich sind immer von einer Vielzahl von Details abhängig und sollten so früh wie möglich besprochen werden.

Reform des Röntgenleitfadens

Der Röntgenleitfaden hat gerade in jüngster Vergangenheit eine gravierende Reform erfahren. Die einfache Skalierung mit Schulnoten und daraus zwingende Rückschlüsse auf die Mangelhaftigkeit eines Pferdes ist abgeschafft worden. Der Röntgenleitfaden ist keine Rechtsnorm, spielt aber als Maßstab des derzeitigen Standes der Wissenschaft eine maßgebende Rolle in einer Vielzahl von Fallgestaltungen, insbesondere im Bereich des Pferdekaufs bzw. seiner Rückabwicklung. Dies ergibt sich daraus, dass der sogenannte unbestimmte Rechtsbegriff des „Sachmangels“ durch tatsächliche Gegebenheiten ausgefüllt werden muss. Daher ist eine exakte Kenntnis der medizinischen Beurteilungsgrundlagen an dieser Stelle unerlässlich, um Erfolgsaussichten juristischer Verfahren möglichst zielgenau beurteilen zu können.

Wertminderung, Wertbemessung von Pferden

Ein weiteres spannendes Thema aus unserer täglichen Praxis im Bereich des Pferderechts ist die Thematik der Wertminderung bzw. der Wertbemessung bei Pferden. Nachdem die haftungsbegründenden Umstände in einem Schadensersatzprozess vollumfänglich dargelegt und bewiesen wurden, gilt es, den Schaden seiner Höhe nach korrekt und nachhaltig zu beziffern. In der überwiegenden Zahl der Fälle kommt es dabei auf die Wertermittlung bzw. die Wertminderung des Pferdes an. Um den Wert eines Pferdes bemessen zu können, bedarf es einer eingehenden Analyse aller wertbildenden Faktoren. Dies ist noch vergleichsweise einfach, wenn  Merkmale, wie das Alter, Rasse und Erfolge eine Rolle spielen. Allerdings gibt es noch eine Vielzahl komplexerer Bewertungsgrundlagen, wie etwa den Zuchtwert, fundierte Prognosen zu sportlichen Entwicklungsmöglichkeiten und dergleichen. Daher gilt es auch hier, mit Fachwissen eine Bewertungsgrundlage herauszuarbeiten, die nachher von einem Gutachter im Prozess oder aber auch dem in der Regel nicht über eigene Fachkunde im hippologischen Bereich verfügendem Gericht, inhaltlich plausibel nachvollzogen werden kann.

Anfechtung des Pferdekaufvertrages

Selbst wenn seit dem Kauf schon lange Zeit vergangen ist, kann der Vertrag unter Umständen noch angefochten werden. Dabei ist darauf zu achten, dass ab Zeitpunkt, in dem der Käufer Kenntnis von dem täuschungsbedingten Irrtum erlangt eine neue Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Bitte sprechen Sie uns daher gerade auch hier rechtzeitig, am besten so früh, wie möglich an.

Reitunfälle

Auch bei Reitunfällen lässt sich im Rahmen haftungsbegründender Sachverhalte besser über einen Anspruch argumentieren, wenn dem bearbeitenden Rechtsanwalt die Gepflogenheiten und Unfallverhütungsvorschriften hinreichend bekannt sind. Daher besteht auch hier ein Vorteil in der Anspruchsbegründung oder Verteidigung, wenn der ausgewählte Rechtsanwalt zusätzlich über eigene Sachkunde verfügt.

Hengsthaltung

Hier ergeben sich besondere Sorgfaltspflichten, aus denen bei Zuwiderhandlung auch entsprechende Ansprüche herrühren können. Insoweit empfiehlt sich die genaue Information über diesen Themenkomplex.

Turniersport

Jede Leistungsprüfung und jedes Reitturnier sind ein tolles Ereignis, sowohl für Teilnehmer, als auch interessierte Zuschauer, Pferdebesitzer und Vereine. Schön ist, wenn dabei alles gut funktioniert und nichts schief geht. Wenn aber doch, sollte auch diesbezüglich in Erfahrung gebracht werden, wer gegen wen welche Ansprüche hat

Stallmiete...

...kann unter gewissen Umständen gemindert werden, jedoch bedarf es hierbei neben der Erkenntnis, wann eine solche zulässig ist auch der Einhaltung gewisser Regelungen. Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Sachverhalt, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen:

In welchem räumlichen Bereich ist Ihre Kanzlei tätig?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist auf dem Gebiet des Pferderechts bundesweit für Kunden aus dem In- und Ausland tätig. Je nach Fallgestaltung bieten wir Ihnen auch an, dass die Korrespondenz vollumfänglich aus unserem Büro gesteuert und verfasst wird, Termine können dann durch unsere Kanzlei selbst oder zur Vermeidung von Anreisekosten auch von einem Unterbevollmächtigten wahrgenommen werden. Wir werden Sie stets umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und den von Ihnen bevorzugten Weg wählen.

Welche Kosten entstehen?

Grundsätzlich ist eine telefonische Kontaktaufnahme im Bereich des Pferderechts für Sie kostenfrei. Auch hierfür nehmen wir uns gerne Zeit und beantworten Ihnen erste Fragen und geben eine erste Einschätzung ab, wie sich die Sache, ohne Durchsicht der Unterlagen nach unserer Erfahrung darstellt.

Im Erstgespräch können wir gerne besprechen, ob Sie eine reguläre Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wünschen, oder ob eine Honorarvereinbarung für Sie interessengerecht ist. Gerne können Sie sich diese Vorschläge in Ruhe zuhause überlegen. Kosten entstehen Ihnen frühestens nach schriftlicher Bestätigung der von uns angebotenen Konditionen auf schriftlichem Wege.

Kann ich einen Telefontermin vereinbaren?

Viele unserer Mandanten sind selbst viel beschäftigt, zum einen zählen viele Profisportler und Unternehmer zu unseren Klienten, zum anderen wenden sich im Fachgebiet Pferderecht Ratsuchende aus ganz Deutschland an unser Büro, daher gilt es oftmals weite Distanzen zu überbrücken.

Wie bereits oben näher beschrieben, ist es immer möglich, ein telefonisches Erstgespräch zu führen. Sollten unsere Anwälte gerade in einer Besprechung, Mandantentermin oder bei Gericht sein, erhalten Sie so bald als möglich einen Rückruf.

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit unserem Hause entscheiden, erhalten Sie eine Vollmacht mit der Bitte um Rücksendung und werden gebeten, uns alle wichtigen Adressen und Daten zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich kann Rücksendung dieser Unterlagen auch die gesamte weitere Beratung und Bearbeitung der Rechtsangelegenheit erfolgen. Wir freuen uns natürlich, Sie zu einem persönlichen Gespräch empfangen zu dürfen. Die Zusammenarbeit kann aber auch problemlos per Telefon weitergeführt werden. Aufgrund unserer bundesweiten Tätigkeit liegt dies im Belieben unserer Mandanten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen wir grundsätzlich folgende Unterlagen:

  • Chronologische Zusammenfassung aller Geschehnisse mit möglichst genauer Einordnung in zeitliche und räumliche Zusammenhänge.
  • Unterlagen zum Pferd mit Lebensnummer
  • Alle Anschriften, von der Mandantschaft selbst, Zeugen, der Gegenseite und etwaigen Versicherungen.
  • Sollten wir noch weitergehende Informationen benötigen, kommen wie selbstverständlich unaufgefordert auf den Vorgang zurück und werden Sie um Übersendung bitten.
Was gibt es noch zu beachten?

Bitte halten Sie uns stets informiert, wenn nach Übernahme der Angelegenheit Zahlungen oder Schriftstücke der Gegenseite bei Ihnen eingehen oder sich Veränderungen am geschilderten Sachverhalt ergeben. Ansonsten gibt es nichts Weiteres, ihrerseits zu beachten. Wir betreuen Sie mit dem zu besprechenden Anliegen vollumfänglich, senden Ihnen jede Korrespondenz nach Außen automatisch und zeitgleich in Kopie zu, außerdem Erteilen wir Ihnen alle wichtigen Hinweise nicht nur mündlich, sondern fassen diese auch noch einmal schriftlich in einem Mandantenanschreiben zusammen. Sie dürfen sich also rundum betreut fühlen und können Ihre Konzentration, mit der Abgabe der Rechtssache an unser Haus, wieder voll auf Ihre eigenen Ziele richten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte gerne an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

André Hascher
Rechtsanwalt